Seit dem 20. Juni 2025 gehört zu jedem neuen Handy in der EU ein Energielabel. Es sieht aus wie das vom Kühlschrank, sagt aber viel mehr: Neben der Effizienzklasse stehen dort die Akkulaufzeit, die Zahl der Ladezyklen, eine Reparierbarkeitsklasse, eine Sturzfestigkeitsklasse und die IP-Schutzart. Damit lassen sich Handys an Werten vergleichen, die nach einheitlichen Prüfverfahren ermittelt sind, statt an Werbetexten. Für die Kosten eines Handys zählt außerdem eine Zahl, die nicht auf dem Label steht: wie lange es Sicherheitsupdates bekommt. In unserer Fernseher-&-Handy-Welt stehen am 5. Oktober 2026 rund 160 Smartphones von unter 90 € bis rund 3.100 €, das mittlere Gerät kostet rund 550 €.
1. Die EU-Pflichten seit Juni 2025
Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2023/1670 gilt seit dem 20. Juni 2025 und schreibt Herstellern verbindlich vor, was ein Handy können und wie lange es leben muss. Die Kernpunkte, direkt aus Anhang II:
- Mindestens fünf Jahre Sicherheitsupdates, gerechnet ab dem Ende des Verkaufs des Modells. Dein Kaufdatum spielt dafür keine Rolle. Sicherheitsupdates müssen spätestens vier Monate nach Veröffentlichung des Quellcodes ausgeliefert werden, Funktionsupdates spätestens nach sechs Monaten.
- Ersatzteile sieben Jahre nach Verkaufsende, Lieferung binnen fünf Arbeitstagen in den ersten fünf Jahren.
- Der Akku muss 800 volle Ladezyklen mit mindestens 80 Prozent Restkapazität überstehen.
- 45 Stürze ohne Hülle und ohne Schutzfolie, ohne Funktionsverlust.
- Das Display muss Mohs-Härte 4 aushalten, das Gehäuse Fremdkörper über 1 mm und Spritzwasser abhalten; das entspricht ungefähr IP44.
Eine wichtige Einschränkung: Die Verordnung verpflichtet zur Bereitstellung dessen, was ein Hersteller entwickelt. Ein Anbieter, der gar keine neue Android-Version mehr baut, verstößt damit nicht automatisch gegen die Regel. „Fünf Jahre Sicherheit“ heißt also nicht „fünf Jahre neue Android-Versionen“.
2. Wer wie lange liefert: die Zusagen der Hersteller
Alle Angaben stammen aus den Update-Zusagen der Hersteller. Wo ein Anbieter für Oberklasse und Mittelklasse Verschiedenes verspricht, steht beides da. OPPO etwa zählt seine Zusage ab Marktstart; die EU-Untergrenze von fünf Jahren zählt ab Verkaufsende des Modells.
| Hersteller | neue Android-Versionen | Sicherheitsupdates |
|---|---|---|
| Google Pixel (ab Pixel 8, auch a-Modelle) | 7 | 7 Jahre |
| Samsung Galaxy S24 bis S26 | 7 | 7 Jahre |
| Samsung Galaxy A-Serie (A16 bis A56) | 6 | 6 Jahre |
| HONOR Magic7 (ohne Lite-Modelle) | 7 | 7 Jahre |
| vivo X300 | 5 | 7 Jahre |
| OPPO Find X8/X9 | 5 | 6 Jahre |
| Xiaomi 15 / POCO F7 Ultra | 4 | 6 Jahre |
| OnePlus 13 | 4 | 6 Jahre |
| Redmi Note (Mittelklasse) | 1 bis 3 | 3 bis 4 Jahre |
| OPPO A-Serie | 1 bis 2 | 3 Jahre |
| nubia / ZTE | keine öffentliche, bezifferte Zusage auffindbar | |
Apple nennt laut Tom’s Guide in seiner Erklärung nach britischem Recht für das iPhone 15 Pro Max mindestens fünf Jahre Sicherheitsupdates ab dem ersten Verkaufstag; eine Zahl für neue iOS-Versionen nennt es dort nicht. Für iPhones, die seit dem 20. Juni 2025 in der EU in Verkehr gebracht werden, gilt außerdem die gesetzliche Untergrenze von fünf Jahren nach Verkaufsende. Fairphone nennt für das Fairphone (Gen. 6) acht Jahre Software-Unterstützung bis 2033.
Das ist die eigentliche Rechnung beim Handykauf: Preis geteilt durch die Jahre mit Sicherheitsupdates. Ein Gerät für 629 € mit sieben Jahren kommt auf 90 € je Nutzungsjahr. Eines für 229 € mit nur drei Jahren, wie sie die Tabelle für einige günstige Reihen nennt, käme auf 76 €: kaum weniger, und du kaufst in derselben Zeit mehr als doppelt so oft neu. Für Modelle, die seit dem 20. Juni 2025 in der EU in Verkehr gebracht werden, geht diese Rechnung anders aus: Auch die günstigen müssen dann mindestens fünf Jahre ab Verkaufsende versorgt werden, und ein Gerät für 229 € käme auf höchstens rund 46 € je Jahr. Der Aufpreis kauft dann nur die Jahre, um die die Zusage für das teure Gerät über diese Untergrenze hinausreicht; dabei zählt OPPO ab Marktstart, die EU ab Verkaufsende. Sobald die Sicherheitsupdates enden, ist ein Handy nicht kaputt, aber es sollte kein Onlinebanking mehr sehen.
3. Die Zahl, die größer aussieht, als sie ist: der Arbeitsspeicher
In unserer Welt steht ein robustes Outdoor-Handy, das DOOGEE S118 PRO, mit „24GB+512GB“ im Titel für 279,99 €. Zum Vergleich: Ein Samsung Galaxy S25 hat 12 GB Arbeitsspeicher, ein OPPO Find X9 Pro 16 GB. Echte 24 GB wären mehr, als beide Vergleichsgeräte haben.
Was dort steht, ist eine Summe. DOOGEE schlüsselt das Gerät im eigenen Datenblatt als „8GB+Up to 16GB Extended RAM“ auf: acht Gigabyte echter Arbeitsspeicher, also weniger als bei beiden Vergleichsgeräten, und bis zu sechzehn Gigabyte reservierter Platz auf dem Flash-Speicher, den das System notfalls als Ersatz benutzt.
Echter Arbeitsspeicher arbeitet um ein Vielfaches schneller als der Flash-Speicher, der ihn hier ersetzen soll; der virtuelle Teil taugt deshalb nur als Notbehelf. Was er sicher tut: Er belegt Platz für deine Fotos und erzeugt zusätzliche Schreibvorgänge auf einem Bauteil, das sich abnutzt.
Faustregel: Steht an einem günstigen Handy eine RAM-Zahl über 16 GB, such im Datenblatt nach der Aufschlüsselung „x + y“ und rechne mit dem ersten Wert. In unserer Welt tragen am 5. Oktober 2026 zwei Geräte unter 300 € eine solche Zahl im Angebotstext, beide von DOOGEE.
4. Wasserdicht heißt nicht schwimmfest
Die IP-Schutzarten sind international genormt. Die erste Ziffer steht für Fremdkörper, die zweite für Wasser. Der entscheidende Unterschied:
| Angabe | was genormt ist | was das praktisch heißt |
|---|---|---|
| IP54 | staubgeschützt, Spritzwasser aus allen Richtungen | Regen und Küche, kein Untertauchen |
| IP67 | staubdicht, 1 m für 30 Minuten – fest definiert | Waschbecken, Pfütze, Regenguss |
| IP68 | staubdicht, Untertauchen nach Herstellerangabe – nicht genormt | je nach Hersteller. Samsung nennt 1,5 m/30 Minuten und ausschließlich Süßwasser |
| IP69K | Hochdruck-Heißwasserstrahl 80 bis 100 bar bei 80 °C (nach ISO 20653) | Industrieanforderung, ersetzt IP68 nicht |
IP68 gibt also nur wieder, was der Hersteller geprüft hat. Samsung schließt Salzwasser und Wasser mit chemischen Zusätzen wie Chlor im Poolwasser ausdrücklich aus. Für den Schadenfall wichtiger: Apple schließt in seiner Herstellergarantie Schäden durch Kontakt mit Flüssigkeiten ausdrücklich aus. Wie es bei deinem Hersteller steht, sagen dessen Garantiebedingungen; lies sie, bevor du dich auf die Schutzart verlässt.
5. Akku: was ein Ladezyklus ist und was Schnellladen wirklich kostet
Ein Ladezyklus ist der Verbrauch von 100 Prozent Kapazität, egal in wie vielen Etappen: Zweimal von 50 auf 100 laden ergibt einen Zyklus. Apple gibt für iPhones bis zur 14er-Reihe 80 Prozent Restkapazität nach 500 Zyklen an, ab dem iPhone 15 nach 1.000 Zyklen. Die EU-Untergrenze liegt bei 800.
Schadet Schnellladen dem Akku? Der YouTube-Kanal HTX Studio hat zwanzig Handys (zehn iPhone 12, zehn vivo iQOO 7) über sechs Monate je 500 volle Ladezyklen laufen lassen und fand zwischen schnellem und langsamem Laden weniger als einen Prozentpunkt Unterschied in der Restkapazität. Was messbar half, war etwas anderes: Die Geräte, die nie voll geladen wurden, behielten etwa 4 (iPhone) beziehungsweise 2,5 (Android) Prozentpunkte mehr Kapazität. In diesem Versuch zählte der Ladestand mehr als die Ladegeschwindigkeit. Der Versuch ist nicht wissenschaftlich begutachtet und umfasst nur zwei Modelle.
Was wir nicht belegen können: ob ausgerechnet die 120-Watt-Schnellladung einzelner Hersteller einen messbaren Nachteil hat. Guru3D folgert aus dem Versuch, das gelte auch für ein 120-Watt-Ladegerät; mit welcher Leistung im Versuch tatsächlich geladen wurde, haben wir in den Berichten nicht gefunden. Wir behaupten es deshalb weder in die eine noch in die andere Richtung.
Ein Nebeneffekt der EU-Regeln, den man beim Kauf mitnehmen sollte: Seit dem 28. Dezember 2024 müssen alle neuen Handys in der EU per USB-C laden. Das alte Kabel passt also, und ein Netzteil liegt oft nicht mehr bei. Das ist so gewollt: Die EU-Richtlinie verlangt, dass du ein Handy auch ohne Ladegerät kaufen kannst.
6. Was die Reparierbarkeitsklasse verrät
Auf dem Energielabel steht eine Reparierbarkeitsklasse von A bis E, berechnet aus einem Index bis 5,00 (A ab 4,00, E ab 1,00). Daneben die Sturzfestigkeitsklasse, ebenfalls A bis E: Für Klasse A sind 270 Stürze nötig, für Klasse E reichen weniger als 45.
Apple meldet für das iPhone 17 Pro einen Reparierbarkeitsindex von 3,04 und für das iPhone 18 Pro 3,14, beide also Klasse C. Wer darauf Wert legt, findet die Werte jedes Modells über den QR-Code auf dem Label in der EU-Datenbank EPREL, nachprüfbar und unabhängig vom Shoptext.
7. Gewährleistung, Garantie und der Satz „offizielles EU-Modell“
Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene Ansprüche:
- Gewährleistung ist Gesetz. Mängelansprüche verjähren nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in zwei Jahren, und nach § 477 Abs. 1 BGB wird im ersten Jahr vermutet, dass ein Mangel schon bei der Übergabe bestand; der Verkäufer muss dann das Gegenteil beweisen. Für die digitalen Elemente eines Geräts gilt eine eigene, längere Vermutung, aber nur, wenn im Kaufvertrag ihre dauerhafte Bereitstellung vereinbart ist: dann während der ganzen Bereitstellung, mindestens zwei Jahre (§ 477 Abs. 2 BGB). Schuldner ist der Verkäufer; den Hersteller trifft die Gewährleistung nur, wenn er dir das Gerät selbst verkauft hat.
- Garantie ist freiwillig. Sie kommt vom Hersteller, kann Bedingungen enthalten, etwa den Ausschluss von Wasserschäden, und ersetzt die Gewährleistung nicht.
Steht in einem Angebot „offizielles EU-Modell“, ist das ein Hinweis auf Ware, die für den europäischen Markt bestimmt ist. Bei Geräten von außerhalb kann die Herstellergarantie örtlich eingeschränkt sein und die Abwicklung länger dauern; deine Gewährleistungsansprüche gegen den Händler, bei dem du kaufst, berührt das nicht.
Wann sich das neue Handy nicht lohnt
Lass es, wenn dein Gerät noch Sicherheitsupdates bekommt und nur der Akku schwächelt. Ein Akkutausch kostet weniger als ein neues Handy, und für Modelle, die seit dem 20. Juni 2025 in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen die Hersteller Akkus sieben Jahre nach Verkaufsende als Ersatzteil liefern. Lass es auch, wenn dich vor allem eine RAM-Zahl überzeugt hat und du im Datenblatt noch nicht nachgesehen hast, ob sie eine Summe „x + y“ ist. Und wenn du ein Outdoor-Handy kaufst, weil es robust aussieht: Die Sturzfestigkeit steht seit Juni 2025 als Klasse auf dem Label jedes neuen Geräts, auch bei den schlanken, und an ihr lässt sich Robustheit vergleichen statt an Gummiecken.
Und ein Preisvergleich vor dem Kauf: Wie viele Jahre Updates kauft der Aufpreis? Sieh beim günstigen und beim teuren Gerät nach, wie lange der Hersteller Sicherheitsupdates zusagt (für Geräte, die seit dem 20. Juni 2025 in der EU in Verkehr gebracht werden, schreibt die EU mindestens fünf Jahre ab Verkaufsende vor), und halte die Differenz gegen den Preisunterschied. Ob dir das den Aufpreis wert ist, hängt davon ab, wie lange du Handys behältst.
Kurze Fragen, kurze Antworten
Wie viel muss ich mindestens ausgeben?
Die Stiftung Warentest führt in ihrer Datenbank mit 476 geprüften Smartphones (Stand 29.07.2026) gute Modelle bereits unter 200 €. In unserer Welt kosten am 5. Oktober 2026 zehn Smartphones weniger als 150 €. Prüf bei günstigen Geräten zuerst, wie lange es Sicherheitsupdates gibt, dann den Preis.
Braucht man wirklich 256 GB Speicher?
Nicht unbedingt. Wer Fotos und Videos in der Cloud sichert, braucht auf dem Gerät weniger Platz. Rechne aber mit, was virtueller Arbeitsspeicher belegt: Beim DOOGEE S118 PRO sind bis zu 16 GB des Flash-Speichers dafür reserviert.
Was bedeutet die Effizienzklasse auf dem Handy-Label?
Sie beschreibt, wie sparsam das Gerät mit seiner Akkuladung umgeht, nicht den Stromverbrauch an der Steckdose. Anders als beim Fernseher, wo nur der Verbrauch bewertet wird, stehen daneben noch fünf weitere Angaben. Warum die Fernseher-Klasse deshalb weniger aussagt, als man denkt, steht in unserem Ratgeber Fernseher kaufen: Dort ist die Klasse ein flächenbezogener Index, ein großes Gerät kann eine gute Note tragen und trotzdem mehr verbrauchen.
Lohnt sich eine Hülle – und welche?
Ja. Einen Sturzschaden, den du selbst verursacht hast, deckt die Gewährleistung nicht ab: Sie gilt für Mängel, die beim Kauf schon angelegt waren. Manche Hersteller decken Stürze über eine freiwillige Garantie oder einen kostenpflichtigen Zusatzschutz ab; was gilt, steht in den jeweiligen Bedingungen. Achte bei der Hülle darauf, dass sie wirklich für dein Modell ist: „Galaxy S25“ und „Galaxy S25 Ultra“ sind verschiedene Geräte mit verschiedenen Kameraausschnitten.
Was passiert, wenn die Updates auslaufen?
Das Handy funktioniert weiter, aber bekannt gewordene Sicherheitslücken werden nicht mehr geschlossen. Banking-Apps und einige Dienste sperren ältere Systemstände irgendwann aus. Als Wecker oder Musikspieler taugt ein solches Gerät weiter, für Onlinebanking und Einkäufe nicht mehr.
Wer hinter Dealmaker4everybody steht und wie hier ausgewählt wird, steht auf Über uns.
Stand: 05.10.2026. Preise und Verfügbarkeit ändern sich – die genannten Preise stammen aus unserer Themenwelt am 05.10.2026; es gilt immer der Preis im Shop. Update-Zusagen der Hersteller können sich ändern; maßgeblich ist die Angabe des Herstellers zum jeweiligen Modell. Dieser Artikel ist eine allgemeine Kaufberatung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen und Datengrundlage
- Verordnung (EU) 2023/1670 (Ökodesign für Smartphones und Tablets, gültig ab 20.06.2025; Anhang II: 5 Jahre Sicherheitsupdates, 7 Jahre Ersatzteile, 800 Ladezyklen bei 80 %, 45 Stürze, Mohs 4)
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/1669 (Energielabel für Smartphones; Reparierbarkeitsindex bis 5,00, Klassen A–E; Sturzfestigkeitsklasse A ab 270 Stürzen)
- Richtlinie (EU) 2022/2380, Art. 2 (USB-C-Pflicht ab 28.12.2024)
- § 438 Abs. 1 Nr. 3, § 477 Abs. 1 und Abs. 2 BGB
- IEC/DIN EN 60529 (IP-Schutzarten)
- ISO 20653 (IP69K)
- Herstellerangaben zu Update-Zeiträumen und zur Akku-Restkapazität
- Preise und Stückzahlen aus unseren eigenen Produktdaten, Stand 05.10.2026 (Kachelpreise; gezählt in den Handy-Rubriken der Fernseher-&-Handy-Welt ohne Tablets, Uhren, Kopfhörer, Lautsprecher, Ladegerät und SSD)
- Verordnung (EU) 2023/1670 im EU-Amtsblatt
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/1669 (Energielabel)
- § 477 BGB bei dejure.org
- Verbraucherzentrale zum Energielabel für Smartphones
- Apple zu Akkukapazität und Ladezyklen
- Samsung zur Bedeutung von IP68
- Google zur Update-Dauer der Pixel-Geräte
- Stiftung Warentest, Handys und Smartphones im Test (Stand 29.07.2026)
- Apple-Herstellergarantie (Ausschluss: Kontakt mit Flüssigkeiten)
- MacRumors zu Apples Reparierbarkeitsindex für iPhone 17 Pro und 18 Pro
- DOOGEE, Datenblatt S118 Pro
- Guru3D zum Schnellladetest von HTX Studio
- OPPO zum Zeitraum der Sicherheitsupdates
- Fairphone zur Software-Unterstützung
- Tom’s Guide zu Apples Erklärung nach britischem Recht (iPhone 15 Pro Max). Für nubia und ZTE haben wir keine bezifferte Update-Zusage gefunden, für einen möglichen Nachteil von 120-Watt-Schnellladen keinen Beleg – beides steht so im Text.



